Lesen Sie hierzu auch die allgemeinen Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Bonn
Geschäftsbedingungen für das Hotel Landhaus Radler:
§1 Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Unsere Stornobedingungen im Landhaus Radler:
Die Stornierungskosten berechnen wir nur, wenn wir das Zimmer nicht anders vermieten können
und wir vorher anderen Gästen absagen mussten.
- bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei
- 4 - 2 Tage bis zu 60%
- kurzfristige Stornierung 80%
- keine Stornierung 100%
- bei Sonderpreisen bis zu 100% des Umsatzes
Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§2 Spätanreise
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie nach 18:00 Uhr anreisen.
Bei mündlichen Buchungen ohne Kreditkarten-Garantie behält sich der Hotelier vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben um o.g. Stornierungskosten für den Gast zu vermeiden,
die wir bei Nichtbelegung jedoch berechnen müssen.
Ohne Eingang einer schriftlichen Rückbestätigung und Garantie durch eine Kreditkarte wird eine Buchung nicht aufrechterhalten.
§3 An- und Abreisezeiten
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr (Anreisetag) und bis 11:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung. Änderungen der Ankunfts- bzw. Abreisezeit bedürfen der vorherigen Absprache. Der Gast hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer. Nach 13:00 Uhr hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen. Ein Tageszimmer wird aus dem angegebenen Zimmerpreis abzüglich des Frühstückspreises errechnet.
§4 Höhere Gewalt
Ferner ist das Hotel berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände von der Erfüllung des Vertrages zurückzutreten, ohne dass ein Schadenersatz an den Kunden anfällt.
§5 Leistungserbringung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Buchenden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
§6 Zahlungspflicht
Der Buchende ist verpflichtet, die mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen.
§7 Ihre Wünsche versuchen wir zu erfüllen
Besonders bei online und kurzfristig gebuchten Zimmern kann es vorkommen, dass nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann. Für sichere Wunscherfüllung buchen Sie ein Comfortzimmer telefonisch unter 04281 98820.
§8 Nichtraucherzimmer
Unsere Nichtraucherzimmer im Hotel Landhaus Radler sind strikte Nichtraucherzimmer. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Zimmergast an
den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 50,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden,
wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.
§9 Haustiere
Ihre Lieben sind uns als Gäste herzlich willkommen.
Kleine Haustiere bzw. Hunde sind auf Anfrage und nur mit Anmeldung gegen eine Reinigungsgebühr von 15,-EUR pro Zimmer, Tier und Nacht in einigen Zimmern erlaubt. Da unsere Hotelzimmer auch für Allergiker bewohnbar sein sollen, dürfen in anderen Zimmern keine Tiere untergebracht werden.
Bei Nichtbeachtung beteiligen Sie sich an der Grundreinigung mit 50,- EUR.
Bei größeren bzw. langhaarigen Tieren und starker Verschmutzung behält sich das Hotel -auch nach Anmeldung des Hundes- die Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr vor.
Das Bürsten des Hundes im Zimmer ist untersagt.
Der Hund darf nicht mit ins Bett genommen werden.
Hunde dürfen nicht in den Frühstücksraum (Lebensmittelhygiene) und nicht alleine im Hotel gelassen werden.
Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen. (angekratzte Türen, etc)
Das "Gassi gehen" erfolgt bitte im nahe gelegenen Wäldchen oder in 200m entfernten Wiesen und Feldern, nicht aber im Hotelgarten.
Hunde die im Hotel zwischen 22 und 6Uhr morgens bellen sind leider nicht hotelgeeignet.
Wenn wir anderen Gästen eine Entschädigung bieten müssen, müssen wir die Kosten an Sie weitergeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, alle diese Dinge sind leider alle schon vorgekommen.
§10 Fundsachen
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
§11 Schäden / Verluste
Für Schäden oder Verluste (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Gegenständen) die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
§12 Aufklährungspflicht bei Veranstaltungen
Der Buchende verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss aufzuklären, wenn die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, ins besondere wenn die Belange des Hotels oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen (beispielsweise Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche etc.) bedürfen immer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat das Hotel Recht auf Absage der Veranstaltung.
§13 Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Hotels sind bei Abreise zu bezahlen, nach schriftlicher Vereinbarung Zahlung binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontsatzes zu verlangen.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von Euro 5,00 geschuldet.
§14 Preise
Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen MwSt. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.
§15 Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast als Gefälligkeit für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Hotels und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt der Gast sich mit den Nutzungsbedingungen in §15 einverstanden.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.
Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Protokollierung
Aufgrund der neuen noch widersprüchlichen Rechtsprechung müssen wir im Fall der Fälle die technische Möglichkeit haben, Auskunft erteilen zu können.
Darum bitten wir um Verständnis, dass Ihr Verlauf protokolliert wird.
5. Sicherheit
Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
6. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mitnutzer stellt den Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Hotelier auf diesen Umstand hin.
zu Ihrer weiteren Information:
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA), Bonn
Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt.
Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Allgemeine Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag (Quelle DEHOGA)
Der Beherbergungsvertrag ist, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, ein im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht besonders geregelter, so genannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die
Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch. Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden kann. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag
dabei schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der Zeitpunkt, zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es
auf den Zeitpunkt der Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er das bestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Vertragspflichten befreit.
Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, d.h., er muß sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der Gast keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der
Möglichkeit, noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die
vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich
von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.